Kurz beschrieben, verpflichtet das LkSG Unternehmen u.a. dazu, Transparenz in ihre Lieferkette (zunächst den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer) zu bringen sowie menschenrechtliche und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einzuhalten und ggfs. Abhilfemaßnahmen gegen Verletzungen zu schaffen. Seit Januar 2023 ist das Gesetz für Unternehmen mit einer Größe von mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft; ab dem 01.01.2024 wird diese Schwelle für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 1.000 abgesenkt. Kleine und mittelständische Unternehmen können mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn sie einem anderen Unternehmen Dienste leisten oder Produkte zuliefern. Auf europäischer Ebene ist eine Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, die auch KMUs unmittelbar verpflichten wird Transparenz in ihre gesamte Lieferkette zu bringen.

Gerne erarbeite ich für Sie einen Vortrag oder Workshop (ein oder mehrtägig) bei dem ich die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorstelle und auf die konkrete Umsetzung der (gesetzlichen) Sorgfaltspflichten anhand eines Rohstoffes (bspw. Mandeln oder Kakao) eingehe. Bei der Auswahl des Rohstoffs gehe ich gerne auf Ihre Wünsche ein.

Johanna Tybussek
Johanna TybussekJovity Solutions, D

Weitere Vorträge aus dieser Kategorie