Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Leistungen
Die ZDS führt als Veranstalter Seminare, Kongresse, Praktika und Workshops mit von ihr beauftragten Referenten, ZDS-Fachdozenten und externen Experten durch. Dem Teilnehmer ist der jeweilige Referent und die Thematik des Seminars aus der Webseite oder dem jeweiligen Prospekt von der ZDS bekannt.
Obwohl die beauftragten Referenten und externen Experten sorgsam durch die ZDS ausgewählt werden und sie mit bewährten Seminarkonzepten für die Durchführung der Seminare versorgt werden, werden die Dienstleistungen von den Referenten und externen Experten selbst in eigener Verantwortung erbracht. Die ZDS übernimmt für den Inhalt und die Art der Durchführung keine Haftung.
§2 Anmeldung, Teilnahmebestätigung, Datenschutz
Die Anmeldung erfolgt über ein Internet-Anmeldeformular, schriftlich und wird erst rechtswirksam, wenn sie durch die ZDS schriftlich bestätigt wird. Geht die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die ZDS nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung ist die Teilnahme für den Teilnehmer verbindlich. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert, ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars/der E-Mail erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken wird nur mit ausdrücklicher Genehmigung durchgeführt.
Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch die ZDS zu erhalten.
§ 3 Zahlung, Rechnungslegung
Alle ausgewiesenen Preise sind steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Abs. 8-28 UstG.
Sollte eine Steuerbefreiung entfallen, so wird die ZDS auf diesen Umstand bei Anmeldung und vor Vertragsschluss hinweisen. In diesem Falle verstehen sich die Preise netto, zzgl. der bei Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis einer Veranstaltung versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.
Die ZDS akzeptiert bei Anmeldung Zahlung per Kreditkarte (Visa / Diners Club, EURO- und MasterCard). Sie erhalten von der ZDS hierzu eine Rechnung.
Die Zahlungsdaten werden nach Abschluss der Vertragsabwicklung erfasst. Bei Zahlung per Kreditkarte fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltungsanmeldung.
Sollte eine elektronische Zahlung bei Anmeldung nicht angeboten werden, so erfolgt die Rechnungslegung auf die Anmeldebestätigung im elektronischen Wege und ist sofort fällig, spätestens bis 10 Tage (Eingang auf dem Rechnungskonto der ZDS) vor Veranstaltungsbeginn, zahlbar ohne Abzug, spesenfrei auf das Konto der ZDS.
Kann zu vorbenanntem Zeitpunkt ein Zahlungseingang nicht festgestellt werden, behält sich die ZDS vor, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch die ZDS besteht ein Recht zur Teilnahme nicht mehr. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. Die ZDS behält sich die Geltendmachung der in § 4 bestimmten Bearbeitungsgebühren vor. Erfolgt kein Rücktritt und findet eine Zahlung vor Veranstaltungsbeginn nach Mahnung durch die ZDS statt, so wird eine Mahngebühr von € 10,00 erhoben.
Rabattierungen auf Teilnahmegebühren sind möglich, die Rabattierung steht im Ermessen der ZDS. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
§ 4 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Bei Veranstaltungen müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
· Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Seminargebühr.
· Innerhalb von 2 – 1 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr.
· Innerhalb von 6-0 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr.
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt. Der Ersatzteilnehmer ist im Zeitpunkt des Rücktritts schriftlich und unter Angabe aller notwendigen Personalien gegenüber der ZDS zu benennen.
Die ZDS behält sich bis zum Veranstaltungsbeginn und während der Veranstaltung ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor, wenn sich bei Produkt- und/oder Herstellungsdemonstrationen durch am Markt ansässige Unternehmen, sei es in den Räumlichkeiten der ZDS oder in den Räumlichkeiten des am Markt ansässigen Unternehmens, herausstellt, dass der Teilnehmer, bzw. sein Arbeit- oder Auftragsgeber in einem direkten Wettbewerbs-/Konkurrenzverhältnis zu dem demonstrierenden Unternehmen steht. Der Rücktritt kann in diesem Falle mündlich oder schriftlich erklärt werden. Ein Teilnahmerecht erlischt unverzüglich.
§ 5 Absage von Veranstaltungen und Haftung
Die ZDS behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
Die ZDS haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen (ZDS-Fachdozenten) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Verlag herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet die ZDS nicht.
Die Referenten und externen Experten sind selbstständige Kooperationspartner der ZDS. Sie sind für die Organisation und Durchführung der Seminare, einen Teil der Werbung, öffentliche Auftritte, Ihre Aussagen und Handlungen, sowie für den korrekten geschäftlichen Ablauf selbst verantwortlich. Forderungen gegen den jeweiligen Referenten / externen Experten werden seitens der ZDS nicht übernommen. Begründete Forderungen sind an den jeweiligen Referenten / externen Experten zu richten.
§ 6 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
Veranstaltungen der ZDS werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die ZDS übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
Die ZDS behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die ZDS berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten, ZDS-Fachdozenten oder externen Experten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der ZDS verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Schulungsunterlagen zum Zwecke der Datensicherung. Der Teilnehmer darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§ 8 Zimmerreservierungen
Die ZDS hält für die Teilnehmer an Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der ZDS stattfinden, ein Zimmerkontingent in einem nahe gelegenen Hotel oder – wenn die Veranstaltung in einem Tagungshotel stattfindet – in diesem Hotel bereit.
Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die Veranstaltung der ZDS abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.
Sollten Stornierungs- oder Übernachtungskosten durch das Hotel an die ZDS weitergegeben werden, sind diese vom Teilnehmer zu erstatten.
§ 9 Audio- und Video-Aufnahmen
Bei Veranstaltungen werden teilweise Ton-, Videoaufnahmen, Fotos oder sonstige Bildnisse für die Eigenwerbung der ZDS gemacht, die auf der Internetseite, in Büchern und in eigenen Werbemitteln von veröffentlicht werden. Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Aufnahmen, die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln und bei der der Einzelne als Teilnehmer der Veranstaltung zu erkennen ist.
Einzelne Veranstaltungen werden teilweise oder in Gänze als Video oder Audio aufgezeichnet mit dem Ziel, die Aufzeichnung als Produkt oder Teil eines Produktes -zum Beispiel als Lehrkurs oder als Buch, CD-ROM usw. – zu verkaufen. Sind Aufnahmen dieser Art vorgesehen, wird dies sowohl in der Beschreibung der Veranstaltung als auch in der Bestätigung des Teilnehmerplatzes ausdrücklich vermerkt. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ihm das vorstehend Beschriebene bekannt ist und er der ZDS sein ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse oder Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Werden Medien in der genannten Weise erstellt, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, für Szenen, in denen er allein im Rahmen von Einzeldemonstrationen zusammen mit dem Referenten vor dem Publikum in besonderer Weise exponiert ist, vorab deutlich anzusagen, dass er die Aufnahme für diesen, ihn in außerordentlicher Weise betreffenden Teil der Veranstaltung nicht wünscht. In diesem Fall wird eine Aufzeichnung dieses Teils der Veranstaltung nicht erfolgen.
§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der ZDS.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
Die Vertragssprache ist Deutsch.